Vermittelt!! Bauträgerfähiges Grundstück in Oberkreuzstetten
Angeboten wird eine Liegenschaft in 2124 Oberkreuzstetten – nahe Wolkersdorf mit
der Grundstücksadresse Schulgasse 1.
FLÄCHEN
Die Liegenschaft besteht aus 2 Parzellen in der Katastralgemeinde 15225 Oberkreuzstetten
Die Parzellen sind laut Kataster 3.801 m² groß. 416 m² davon liegen jenseits der Baulandgrenze und können somit nicht bebaut werden.
Damit ergibt sich eine im Bauland liegende Grundstücksfläche von 3.385 m².
BESCHAFFENHEIT
Die Liegenschaft kann auf den ersten 90 m von der Straße aus gesehen als nahezu
eben angesehen werden (Delta h=1,1m auf 90 m), um dann auf den folgenden 45
Metern kontinuierlich um etwa 6 m anzusteigen.
Im obersten 1/4 der Liegenschaft sind zwei ebenerdige landwirtschaftliche Bestandsobjekte
mit einer bebauten Fläche von etwa 120 m². Der Bereich mit den
Bestandsobjekten ist zurzeit ungepflegt mit Buschwerk bewachsen.
WIDMUNG
Der Flächenwidmungsplan weist für die gegenständlichen Liegenschaften Bauland
Agrargebiet aus (beachte: Wohnnutzung mit max. 4 Wohneinheiten pro Grundstück,
weswegen eine Neuparzellierung der Grundstücke sinnvoll wäre). Da kein
Bebauungsplan existiert, gelten die Grundsätze für das Bauen im ungeregelten
Baulandbereich. Im speziellen sind die § 54 und 56 der NÖ BO zu beachten und
sinnvoller Weise das Einvernehmen mit der Baubehörde herzustellen.
ERSCHLIESSUNG
Die Erschließung erfolgt entlang der als Schulgasse bezeichneten Gemeindestraße im
Süden. Von diesem öffentlichen Gut sind jeweils die einzelnen Bebauungen zu erschließen.
Der Plan ist nur eine Studie, wie man es gestalten könnte.
Lust auf MEHR? Dann rufen Sie mich an, mein Name ist Christian Steinhoff und Sie erreichen mich unter 06643848120.
Lage
Kreuzstetten liegt im Weinviertel am nördlichen Rand des Kreuttals. Die Autobahnauffahrt Gaweinstal (A5) ist ca. 10 Minuten entfernt. Die Laaerbahn hat eine Station in Neubau, und fährt direkt nach Wien-Meidling.
Sonstiges
Stellungnahme der Gemeinde:
Bauland-Agrargebiet: Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten je Grundstück
pro Wohneinheit mind. 2 Abstellplätze
Für das gesamte Gemeindegebiet von Kreuzstetten gilt kein Bebauungsplan. Eine Mindestgröße ist nicht vorgeschrieben, für Einfamilienwohnhäuser ist die Bauplatzgröße mit höchstens 750 m² vorgesehen.
Eine Privatstraße zur Erschließung der Grundstücke genügt. Ein Anschluss der Privatstraße an Öffentliches Gut muss gegeben sein.